MUNK
Munk Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz Aluminium blank
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- Produktinformation Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz Aluminium blank von MUNK Einzüge Steigleitern nach DIN 18799-1/-3, DIN 14094-1 und D… Mehr
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Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz Aluminium blank von MUNK
- Einzüge Steigleitern nach DIN 18799-1/-3, DIN 14094-1 und DIN EN ISO 14122-4: Abhängig von Auswahl der Norm und der bauseitigen Situation am Ausstieg sind Zusatzkomponenten wie Ausstiegstritt, Geländer und Sicherungstüre erforderlich. Diese sind im Komplettsatz nicht enthalten und müssen separat bestellt werden.
 - Unabhängig von der Steighöhe gilt:
 - Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird)
 - Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab
 - Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden
 - Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen
 - An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich
 - Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein
 - Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen
 - Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen.
 - Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden
 - Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen
 - Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang
 - Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
 
| Bauart: | Einzügig | 
|---|---|
| Belastbarkeit max. (kg): | 150 | 
| Breite außen (mm): | 520 | 
| Höhe Holm (mm): | 60 | 
| Länge Leiter inkl. Ausstiegsholm (mm): | 5960 | 
| Montage notwendig: | Mit Werkzeug zu montieren | 
| Steighöhe (mm): | 4760 | 
| Wandabstand (mm): | 200 | 
Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz Aluminium blank von MUNK
- Einzüge Steigleitern nach DIN 18799-1/-3, DIN 14094-1 und DIN EN ISO 14122-4: Abhängig von Auswahl der Norm und der bauseitigen Situation am Ausstieg sind Zusatzkomponenten wie Ausstiegstritt, Geländer und Sicherungstüre erforderlich. Diese sind im Komplettsatz nicht enthalten und müssen separat bestellt werden.
 - Unabhängig von der Steighöhe gilt:
 - Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird)
 - Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab
 - Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden
 - Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen
 - An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich
 - Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein
 - Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen
 - Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen.
 - Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden
 - Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen
 - Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang
 - Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
 
| Bauart: | Einzügig | 
|---|---|
| Belastbarkeit max. (kg): | 150 | 
| Breite außen (mm): | 520 | 
| Höhe Holm (mm): | 60 | 
| Länge Leiter inkl. Ausstiegsholm (mm): | 5960 | 
| Montage notwendig: | Mit Werkzeug zu montieren | 
| Steighöhe (mm): | 4760 | 
| Wandabstand (mm): | 200 |